Auch das Christentum ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Am Wochenende entblödete sich Trixi von Storch von der AfD nicht, zu behaupten, der Islam sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das gilt natürlich auch vom Christentum. Grundgesetzkonformität ist auch nicht der Maßstab, an dem wir Religionen messen sollten. Ich habe bei Storchs Äußerungen an ein Interview Navid Kermanis mit PublikForum (Ausgabe 24/2015) denken müssen, darin:

“Teile der Gesellschaft halten einen schon für bekloppt, wenn man die Ansicht vertritt, dass der Mensch nicht alles und der menschliche Verstand nicht das Maß aller Dinge ist. Und wer staatliche Vorschriften nicht für die einzige Gesetzesquelle hält, ist für sie ein Fall für den Verfassungsschutz. Wenn es aber keine Kommuniktation mehr gibt zwischen denen, die religiös verankert sind, und denen, die kein Gespür dafür haben, was Religiosität ausmacht, wird es zunehmende Missverständnisse geben, innerhalb der Gesellschaft, aber mehr noch in der Auseinandersetzung mit anderen Gesellschaften. Denn diese radikal säkularisierte Zone der Welt existiert nur in einem schmalen Streifen zwischen Skandinavien und Nordspanien.”

Das Bestürzende ist, dass Storch Christin ist. Sie tut aber so, als ob ihr nicht klar ist, was Religiosität ausmacht. Oder hat sie dafür kein Gespür? Nach allem was man weiß, ist Frau Storch sogar eine Christin, die besonders auf die Gesetzlichkeit ihres Glaubens Wert legt. Wenn sie also Grundgesetz und Religion gleichsetzt, dann nicht unabsichtlich, sondern bewusst, um gegen den Islam zu hetzen. Darin steckt eine gehörige Portion Doppelmoral, weil sie für sich selbst in Anspruch nimmt, was für viele Religiöse selbstverständlich ist: Eine höhere Bedeutung des “göttlichen Gesetzes” gegenüber menschlichen Gesetzgebungen. Oder nicht?

Grundgesetz: Verfassung mit Verfallsdatum

Ich bin Christ, Europäer, Deutscher. Nicht nur, aber das genau in dieser Reihenfolge. Ich befolge das Grundgesetz, ich mag es sogar. Es hat diesem Land und seinen Menschen gute Dienste erwiesen. Ich mag es, weil es uns einen hohen moralischen Standard vorgibt. Nur eine Folge dessen, dass es aus Abgrenzung gegenüber dem Nationalsozialismus entstanden ist. Seine Forderungen sind dabei alles andere als augenscheinliche Selbstverständlichkeiten, es finden sich darin gesetzesuntypisch viele Affirmationen.

Schon der erste Artikel – “Die Würde des Menschen ist unantastbar.” – ist, wie Navid Kermani in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag ausgeführt hat, keine Zustandsbeschreibung, sondern Wunsch und Aufforderung zugleich, dass Selbige in unserem Land immer wieder durchgesetzt wird und eine immerwährende Erinnerung daran, wozu alle Bürger und ihre parlamentarischen Vertreter im Besonderen verpflichtet sind.

Aber auch das Grundgesetz, so schön und wertvoll es ist, ist nur ein von Menschen gemachtes Gesetz. Eine Verfassung für ein Land. Meine Hoffnung ist es, dass irgendwann zu meinen Lebzeiten das Grundgesetz nicht mehr unsere Verfassung ist, sondern an seine Stelle eine Europäische Verfassung tritt. Ich hoffe, dass auch diese ähnlich hohe moralische Setzungen wie das Grundgesetz enthalten wird, auf die sich alle Europäer verpflichten und die sie, gerade in herausfordernden Zeiten, gemeinsam hochhalten und verteidigen.

Doch auch dann wird es sich dabei um menschliche Gesetzgebung handeln. So erhebend und schön sie sein mag, ist menschliche Gesetzgebung immer auch fehlerhaft, geprägt von der jeweiligen Zeit, gebunden an Egoismen und Partikularinteressen, statisch. Eine gute Verfassung wie die unsrige hilft, das öffentliche und politische Leben zu organisieren. Damit sie das auch in Zukunft leisten kann, muss sie zwangsläufig immer wieder aktualisiert und ergänzt werden, um auf sich wandelnde Zeiten und Realitäten zu passen.

Wir sehen ja an der Flüchtlingsproblematik, dass allein mit nationalstaatlichen Mitteln einer solchen Krise nicht beizukommen ist. Es braucht verbindliche, überstaatliche Regeln. Gleiches gilt für so ziemlich jedes Großproblem der letzten Jahre. Diese Regeln müssen möglichst demokratisch verabredet werden. Schwups, brauchen wir eine neue Verfassung, die über die Nationalstaaten hinaus geht.

In diesem Sinne ist die Flüchtlingskrise tatsächlich eine Krise der EU, weil es uns nicht gelungen ist, einen für alle verbindlichen Gesetzesrahmen zu schaffen. Mit Blick auf Polen und Ungarn wird das dieser Tage ganz deutlich. Der nationale Pessimist wird behaupten, dass die einzige Lösung darin bestünde, eben wieder Nationalstaat zu spielen und die Schotten dicht zu machen. Der europäische Optimist hofft darauf, dass wir das – vielleicht sogar erst unter Druck – gebacken kriegen.

Religionsfreiheit als Menschenrecht

Über all dem “schwebt” das, was moralische Gesetzgebung häufig informiert und motiviert: Glaubensüberzeugungen, nach denen wir unser Handeln ausrichten, nicht nur im Politischen und in der Öffentlichkeit, sondern bis in das privateste Handeln hinein. Im Falle des Grundgesetzes waren und sind das häufig christliche Überzeugungen. Doch ist selbstverständlich auch vorstellbar, dass die zugrundeliegenden Überzeugungen einer anderen religiösen Tradition entstammen oder gar ohne religiösen Bezug auskommen.

Die Geschichte der westlichen Verfassungen kennt darum auch zwei Haupttriebkräfte. Erstens: die Einhegung der Macht der Obrigkeit zu Gunsten einer immer weiter fortschreitenden Demokratisierung. Und Zweitens: die Verselbständigung des Staates von religiöser Macht. Das Grundgesetz, ja jede westliche Verfassung angefangen mit der us-amerikanischen von 1787, mag von christlichen Werten beinflusst sein, gut aber sind sie alle durch den Einfluss der Aufklärung.

Ein Beispiel: Dass Staatsbürger Angehörige einer Religion sind, das setzen auch voraufklärerische Verfassungen voraus. Freilich, Angehörige einer einzigen verbindlichen Religion. Das Aufklärerische guter Verfassungen liegt nun gerade darin, dass sie Staatsbürger unterschiedlicher Religion gleich be-rechtet und ver-pflichtet. Das nennen wir Religionsfreiheit und außer Storch und ein paar anderen finden wir das alle ganz knorke so. Das Recht der freien Religionsausübung garantiert unsere Verfassung jedem Christen, Juden, Moslem, etc. gleichermaßen.

Gerade deshalb lässt es sich als religiöser Mensch in unserem Land so komfortabel leben. Das sage ich als Christ und das sagen auch viele Muslime, die hier in Deutschland anders als in vielen ihrer Herkunftsländer ihre je eigene Konfession und Frömmigkeit ausleben können ohne von religiöser oder staatlicher Repression bedroht zu sein.

Die allgemeine Religionsfreiheit als Menschenrecht für verzichtbar zu halten, heißt, den eigenen Glauben absolut zu setzen und in Menschen anderer Religion minderwertige Abgeirrte und Ungläubige zu sehen. Das ist bei radikalen Islamisten der Fall und mir scheint es sich auch bei Frau Storch und Teilen der AfD so zu verhalten. Den Verächtern der Religionsfreiheit als Menschenrecht ist unser Grundgesetz mit seinem inharänten Toleranzgebot in der Tat weit voraus.

Dass Frau Storch nun statt religiös als Christin gegen den Islam zu hetzen das Grundgesetz als Maßstab bemüht, erklärt sich als simple Camouflage, angelegt, um jene Menschen zu begeistern, die sich für Verteidiger unseres Landes, gar des christlichen Abendlandes halten.

Gib dem Menschen, was des Menschen, doch lass Gott, was Gott gehört

Als Christin hätte es Frau Storch auch denkbar schwer, den Beweis anzutreten, dass ihre eigene Religion “mit dem Grundgesetz vereinbar ist”. Und ich spreche jetzt nicht von den Gesetzen, die auf dem Grundgesetz fußend die Unbill Storchs und anderer “Christen in der AfD” auf sich ziehen. Und auch nicht von albernen Gegenüberstellungen wie z.B. dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2) und dem Ratschlag Wer seine Rute schont, der haßt seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn bald.” (Sprüche 13, 24). Solcherlei findet man in allen heiligen Texten aller Weltreligionen. Ich spreche von fundamental anderen Kernüberzeugungen.

gg 1Das Grundgesetz schützt, aus gutem Grund, das Eigentum. Also das, was Jesus dem reichen Jüngling anheim stellt, wegzugeben und ihm nachzufolgen (Lk 18, 18-27). Jesusnachfolge, Christsein bedeutet, nicht am Eigentum zu hängen, sondern es hinter sich zu lassen. Und in der Apostelgeschichte kann man lesen: “Die Menge der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele; auch nicht einer sagte von seinen Gütern, dass sie sein wären, sondern es war ihnen alles gemeinsam.” (Apg 4,32)

Jenseits aller relativierenden und historisierenden Auslegungsfragen lässt sich doch feststellen, dass das Christentum in seinem Grunde eine fundamental andere Haltung zum Eigentum hat als das Grundgesetz. Eigentum verpflichtet, auch in der Verfassung, “sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen”.

Das Christentum aber kennt in seinem Grunde kein zugleich, sondern nur ein für Andere. Was der Mensch braucht, das wird ihm geschenkt, alles darüber hinaus ist eitel und ein Haschen nach Wind. Wie steht es so gut in der Bergpredigt? “Niemand kann zwei Herren dienen: Entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird an dem einen hängen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.” (Mt 6, 24)

gg 1Das Monstrum, das aus dem simplen und schönen Satz “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” gemacht wurde, in seiner Gänze zu betrachten führt hier zu weit. Es reicht, darauf hinzuweisen, dass Christen selbverständlich nicht allein auf geltende Gesetze ihres jeweiligen Landes verpflichtet sind, sondern auf Gebote und Worte ihrer religiösen Tradition hören, die dereinst auch das weitgehende Asylrecht unseres Landes begründeten und denen sie sich heute weiter verpflichtet fühlen. “Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.” (Lev 19, 33.34)”

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Grenzziehung

Bloß weil ich Christ bin, renne ich jetzt natürlich nicht anderen die Wohnungstür ein und halte mich an ihrem Kühlschrank oder ihrer DVD-Sammlung schadlos. Und ich marschiere auch nicht auf den Flughafen Halle/Leipzig, wo demnächst wieder Abschiebungen durchgeführt werden, und knüppel die Vollzugsbeamten nieder. Auch religiöse Menschen müssen sich an Gesetze halten. Doch was täten wir ohne Widerstand, der sich gerade aus religiösen Motiven speist?

Diesen Widerstand gönne ich mir. Er gehört nicht zu letzt auch zu meinen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten: Auf Eigentumsmissbrauch lautstark hinzuweisen und eine gerechtere Verteilung unseres Reichtums zu fordern und zu leben (!) und gegen inhumane Flüchtlingspolitik zu protestieren und dem Leid der Flüchtlinge abzuhelfen (!), das ist gut. Und viele Christen haben das über das letzte Jahr hinweg ganz praktisch in ihren Gemeinden vor Ort gemacht. Ohne das Engagement derer, die aus religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen auch in kritischer Distanz zum Staat handeln, geht es nicht.

In vielerlei Hinsicht ist mir mein Christentum zu sehr vereinbar. Vielleicht nicht unbedingt mit dem Grundgesetz, doch mit unserem staatlichen Handeln und gesellschaftlichen Treiben. Vielleicht liegt ein Schlüssel für die verrammelte Tür der Zukunftsfragen des Christentums hierzulande gerade darin, wieder unbequemer zu werden. Ein hoher Anspruch gerade für die geübt staatskonformen Kirchen in Deutschland.

Nur wenn Christen erlebbar machen, dass sie anderen, “höheren” Gesetzen gehorchen, nur wenn wir geltende irdische Gesetze “übertreten”, sie nach ihrem Sinn befragen und aus der Perspektive unseres Glaubens kritisieren und verändern und sie zum Wohle der Menschen auch bei Seite legen können, dann kriegt das Christentum wieder eine eigene, herausfordernde, herausrufende Note: “Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.” (Apg 5, 29)

5 Antworten auf „Auch das Christentum ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“

  1. Sich “an das Grundgesetz halten”, ist eigentlich gar nicht möglich, denn das Grundgesetz verpflichtet den Staat, nicht den einzelnen Bürger. Und wenn in solchen Diskussionen das “Grundgesetz” genannt wird, sind eigentlich immer die Grundrechte gemeint, nicht das ganze Gesetz. Oder fühlt sich irgendjemand Artikel 107 besonders verbunden oder würde für Artikel 91d kämpfen?

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