Ruhig bleiben, Bonhoeffer lesen

Jetzt ist es also passiert: Auf einer als „Mahnwache“ für die Opfer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Berlin deklarierten Demonstration der Neuen Rechten hat ein Pfarrer gesprochen. In Talar und Beffchen!

Zwar marschieren schon seit Jahr und Tag Pfarrer i.R. und Christen bei Pegida- und AfD-Kundgebungen mit, doch der Anblick eines pfarramtlich gewandeten Predigers auf einer Demo von ganz rechtsaußen ist ein neuer, gewöhnungsbedürftiger Anblick. Nicht umsonst entzündete sich daran unter Christen und Pfarrleuten eine heftige Diskussion: Darf er das überhaupt?

Talar und Beffchen

Wawerka steht nicht mehr in Diensten seiner Kirche. Sein Ausscheiden aus dem Pfarrdienst steht im Zusammenhang mit seiner Nähe zur Neuen Rechten, die sich u.a. im Abfassen von entsprechenden Facebook-Kommentaren und einer Gastautorenschaft im neurechten Magazin Sezession von Götz Kubitschek ausdrückt. Mit Kubitschek verbindet ihn wohl auch so etwas wie eine professionelle Freundschaft. Und ein Pfarrer, zumal im Talar, kommt den Agitatoren von Rechts selbstverständlich sehr gelegen. Durch seinen Auftritt am Mittwochabend legitimierte Wawerka sichtbar die Kundgebung als Gedenkveranstaltung.

Der Talar ist als Dienstbekleidung von Pfarrerinnen und Pfarrern tatsächlich durch §132a, Abs. 4 StGb geschützt. Ich glaube aber, dass niemand ein Interesse daran haben kann, vor Gericht zu erproben, ob sich das Verbot der Amtsanmaßung auf diesen Fall anwenden lässt. Zu allererst würde man mit einer Klage nur mehr Aufmerksamkeit auf den Vorfall lenken, was Kubitschek und Wawerka nur recht sein dürfte.

Dann wäre da die Frage, ob sich das Verbot auch noch auf Privatpersonen erstreckt. Wawerka hat zu Beginn seiner Einlassungen klargestellt, dass er nicht im Dienst einer Kirche steht. Und schließlich – denke ich – würde es einer evangelischen Landeskirche schwer fallen, vor Gericht zu begründen, warum ausgerechnet nur ihre Pfarrerinnen und Pfarrer (oder die aller Gliedkirchen der EKD) in der Öffentlichkeit einen Talar tragen dürfen.

Dass die Amtskleidung von Pfarrern überhaupt einen gesonderten Schutz durch das Strafgesetzbuch erfährt, erscheint in einer Zeit fortschreitender Ausdifferenzierung des Religionssektors fraglich. Auch der Kirchenrechtslaie wird die Schwierigkeit einsehen, vor Gericht begründen zu müssen, warum nicht auch andere Personen einen Talar tragen dürfen, wenn sie im Namen einer anderen christlichen Religionsgemeinschaft oder als Privatmensch Andachten halten, solange sie deutlich machen in wessen Namen sie sprechen.

In wessen Namen?

Das führt nun eigentlich zum Kern des Unbehagens an Wawerkas Wirken unter den neuen Rechten. Es scheint den allermeisten Christen hierzulande im Widerspruch zum Evangelium zu stehen, wie es die Volkskirchen verkündigen.

In der Tat ist es gewöhnungsbedürftig, das Evangelium des widerstandslos in den Tod gegangen Menschenfreundes Jesu von Nazareth für Kampf und Widerstand gegen einen demokratischen Rechtsstaat ausgelegt zu sehen. Das ist bisher nicht Teil der deutschen Normalität.

In den Vereinigten Staaten hat es schon länger Tradition, dass sich politische Akteure auch ihre Haus- und Hofgeistlichen halten. So entblöden sich viele evangelikale Prediger nicht, einem mehrfachen Ehebrecher und – mit Verlaub – schlechten „Arbeiter im Weinberg des Herrn“ zu huldigen. Manche Christen in den USA sehen in Donald Trump gar eine Messiasgestalt, die nun endlich Schluss machen wird mit „gottlosen“ Gesetzen und dem Islam. Politiker als Werkzeuge Gottes, das ist in Deutschland zurecht diskreditiert. In den USA, wo auch progressive Politiker ihre Arbeit als Mission deklarieren, geht man damit selbstverständlicher um.

Auf das Evangelium aber hat keine christliche Kirche alleiniges Copyright. Vieles ist eben Auslegungssache. Empörte Christen würden sich selbst keinen Gefallen damit tun, stracks zu behaupten, Wawerka und andere hätten Jesus falsch verstanden. Wenn in dieser Auseinandersetzung die grundsätzliche Auslegungsnotwendigkeit des Evangeliums aufgeben wird, weil man unliebsame Interpretationen nicht anders delegitimieren zu können glaubt, verlöre man weit mehr als nur die Diskussion darüber, was dem Evangelium Jesu Christi angemessen ist.

Man gäbe auch die gut evangelische Freiheit des Christenmenschen auf, sich selbst ein Bild von der Botschaft Jesu machen zu können. Nein, der Predigt der Neuen Rechten und ihren bereitwilligen Zuhörern muss man anders beikommen. Zum Beispiel durch Argument und klaren Schrifterweis, wie schon Luther auf dem Reichstag.

Christliches Widerstandsrecht

Besonderen Missmut unter den Beobachtern aus der Ferne löste die Inanspruchnahme Dietrich Bonhoeffers durch Wawerka für ein christliches Recht auf Widerstand aus. Es ist eine spannende Frage der christlichen Ethik, in wie weit Christen Widerstand auch gegen geltende Gesetze leisten dürfen, ob es nicht gar eine Christenpflicht zum Widerstand gegen gottlose und menschenfeindliche Ordnungen gibt. Gerade am Beispiel Bonhoeffers wurden diese Fragen in den letzten Jahrzehnten hoch und runter diskutiert.

Ein Recht auf Widerstand innerhalb unseres demokratischen Rechtsstaats muss nicht erst von Kubitschek und Konsorten auf den Straßen des Landes herbeigeredet werden. Es ist Teil der im Grundgesetz verwahrten Rechte eines jeden Bürgers. Und da liegt der Hase im Pfeffer der neurechten Argumentation: Wenn es ihnen tatsächlich um Widerstand zum Zwecke des Erhalts der im Grundgesetz verbrieften Rechte ginge, gegen welche staatliche Handlung soll dann praktisch Widerstand geübt werden? Diese Regierung jedenfalls hat das Grundgesetz nicht gebrochen.

Bonhoeffer im Munde

Jedermann kann sich auf Bonhoeffer berufen. Sein kurzes Leben, das keine späteren Relativierungen oder Einordnungen zugelassen hat, die großen Differenzen innerhalb seiner theologischen Schriften und vor allem seine Prominenz als einer der wenigen Pfarrer des 20. Jahrhunderts, die über die Kirchenmauern hinweg bekannt sind (und die sich seinem Widerstand gegen das NS-Regime verdankt), prädestinieren Bonhoeffer regelmäßig für Vereinnahmungen, wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben habe.

Dass Wawerka ausgerechnet Bonhoeffer ins Spiel bringt, ist nicht allein deshalb dreist, weil sich Bonhoeffer nun einmal im Widerstand gegen eine rassistische Gewaltdiktatur befand, sondern weil er seit den 1960er-Jahren zu dem Säulenheiligen des politischen Protestantismus aufgestiegen ist. Der politische Protestantismus hat sich immer als links verstanden. Die Konservativen und Rechten wollten sich nie selbst als politisch verstehen, wenn auch ihre Überzeugungen doch recht häufig politische Gesinnung begründeten. Dass Wawerka Bonhoeffer bemüht ist eine geschickte Provokation.

Wenn Wawerka jetzt den Links-Protestanten Bonhoeffer entwenden will, dann befindet er sich u.a. in der Gesellschaft von Eric Metaxas, der schon 2009 in seiner Bonhoeffer-Biographie den Versuch unternahm, aus Bonhoeffer einen konservativen Kulturkämpfer zu machen und im Werk des Theologen reichlich passendes Material dazu fand. Heute gehört Metaxas zu den evangelikalen Apologeten Donald Trumps. Man sieht sich immer zwei Mal.

Durch sein Anknüpfen ausgerechnet an Bonhoeffer macht Wawerka aber implizit auch deutlich, woran sich die traditionell politischen Christen auch hierzulande gewöhnen müssen: Die christliche Rechte will jetzt (wieder) Politik machen und in der AfD hat sie ihren parteipolitischen Arm gefunden.

Was bleibt?

Ruhe bewahren und nicht gleich Zeter und Mordio schreien, weil jetzt auch auf offener Straße das Evangelium verdreht wird, und auch noch im Talar! Das ist in vielen stillen Kämmerlein und christlichen Religionsgemeinschaften hierzulande schon länger Usus, nur hat sich darum kaum jemand geschert. Jetzt kommt vieles davon an die Oberfläche und Öffentlichkeit. Gut so, dort kann man etwas dagegen unternehmen.

Auch Bonhoeffer wird Wawerka nicht aus dem Grabe in die Radnabe friemeln können. Das müssen schon andere, lebendigere unternehmen. Der Glaube ist auch in Deutschland wieder politisch, daran kann man sich durchaus gewöhnen. Auch Jesus hat sich fürchterlich gestritten. Und wer mag kann sich ja für die Diskussion auch intellektuell rüsten, z.B. mit einer ausführlichen Bonhoeffer-Lektüre.