Religion im Klassenzimmer

Ich habe mich gestern über einen Artikel auf dem Jugendportal von ZEITonline, ze.tt, gewundert. Damit war ich nicht allein, doch dazu später mehr. Ze.tt macht bis heute Morgen mit einem Artikel unter der Überschrift “Religion hat in staatlichen Schulen nichts zu suchen” auf.

Ich habe am Inhalt des Artikels mehrere Dinge auszusetzen. Was mich allerdings nicht stört, ist die Freiheit, die sich die Autorin nimmt, ihre religionskritische Haltung deutlich zu machen. In der Religionsgesetzgebung und vor allem -Anwendung gibt es in Deutschland viele Widersprüche. Die Bevorzugung der großen christlichen Religionsgemeinschaften fällt auf die Kirchen zurück. Sie ist ein Ärgernis, das abgestellt werden sollte.

1. Berliner Neutralitätsgesetz

Aufhänger des Artikels ist der Fall einer Berliner Lehrerin, die auf Grund des Tragens einer Kruxifixkette eine Abmahnung der Schulverwaltung erhalten hat. Die Autorin findet das etwas albern und – wie wir später herausfinden dürfen – steht dem Tragen jedweder religiösen Symbole durch Lehrerinnen und Lehrer offen gegenüber.

Trotzdem setzt sie zu einer Verteidigung der (berlintypischen) Neutralität des Staates an:

“Der deutsche Staat ist ein säkularisierter Staat. Das bedeutet – sehr vereinfacht ausgedrückt – wir versuchen, religiöse Ansichten so gut es geht aus unseren staatlichen Prozessen und Institutionen rauszuhalten”

Ja, das ist sehr vereinfacht ausgedrückt und so stimmt es dann leider auch nicht. An Universitäten und Schulen, bei der Erfüllung von kommunalen Aufgaben (Kindergärten, Krankenhäuser, etc.) spielt die Religion doch mit. Anders ausgedrückt: Sie wird vom Staat mit ins Boot geholt. Es ist überhaupt nicht die Intention z.B. des Grundgesetzes, die Religion rauszuhalten.

Das Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung: jeder Religion, mit allem, was für den Gläubigen dazu gehört. (Nicht nur) aus diesem Grund steht u.a. das Berliner Neutralitätsgesetz, das im Falle der Lehrerin zur Anwendung gekommen ist, auf wackeligem Fuß, was die Autorin allerdings leider nicht weiter ausführt.

Erst im Februar ist es einer muslimischen Lehrerin vor Gericht gelungen, ihren Rechtsanspruch auf das Tragen des Kopftuchs durchzusetzen. Sie wurde ihres Kopftuchs wegen nicht angestellt, das Gericht hat ihr dafür jetzt eine Entschädigung zugesprochen.

Das Berliner Neutralitätsgesetz kollidiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das pauschale Kopftuchverbote in Schulen in NRW für rechtswidrig erklärte. Und, so möchte ich hinzufügen, es widerspricht auch dem Geist der Religionsfreiheit, wie sie in Art. 4 GG begründet ist.

Lehrerinnen und Lehrern das Tragen religiöser Symbole zu untersagen, ist in der Tat albern und widerspricht der Religionsfreiheit. Neutralitätsgesetz hin oder her, am Ende muss die Landesregierung hier ran. * Die Autorin merkt zurecht an, dass sich die Verbote nur selten gegen Christen richten, sondern vor allem für muslimische Lehrerinnen gedacht sind. Man will das Kopftuch aus der Schule halten.

Weil Deutschland aber eben kein (vollständig) säkularisierter Staat ist, sondern ein Grundgesetz hat, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit sehr, sehr wichtig nimmt – eine Haltung, die sich auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Interpretation desselben immer wieder zu eigen macht – wird es (egal wo) in Deutschland kein Verbot religiöser Symbolik geben können, das vor dem GG auf Dauer Bestand hat.

Etwas ganz anderes sind die Kruxifixe in manchen Klassenzimmern staatlicher Schulen (eher nicht in Berlin) oder Gerichtssälen. Es gibt Bundesländer, z.B. Bayern, die das Christentum auf diesem Wege anderen Religionen vorziehen. Die Gründe dafür liegen nicht nur in einer Symbolpolitik, die meint so deutsche bzw. bayerische Identität stiften zu können, sondern auch in den jeweiligen Landesverfassungen. Trotzdem, auch in Bayern gilt das GG (ja, wirklich!), und darum auch der aus der allgemeinen Religionsfreiheit abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Beharren mancher politischer Kräfte auf den Verbleib der Kruxifixe sollte den Kirchen eigentlich sauer aufstoßen. Hier ist nämlich die politische Unabhängigkeit der Kirchen in Gefahr, wenn sie qua Identitätspolitik (Leitkultur, ick hör dir trappsen), für Tradition und Vaterland in die Pflicht genommen werden. In den Gerichtssälen des Landes wird im Namen des Volkes, nicht einer Gottheit geurteilt. Es wird Zeit, dass die Kruxifixe dort verschwinden.

Ich würde mich freuen, wenn auch ein “Jugendportal” so gründlich schriebe, dass allen Leserinnen und Lesern ausreichend Informationen zu Verfügung gestellt werden. Dazu gehörte zumindest, auf die Schwierigkeiten mit dem berliner Neutralitätsgesetz einzugehen. Vielleicht sollte sich jemand in der Ze.tt-Redaktion auch generell mit solchen Fragen auskennen – der Bericht über das “Kopftuchurteil” aus dem Februar stammt von den Kollegen von ZEITonline, die haben bestimmt ne Hausdurchwahl.

2) Säkularer Staat vs. Gottesstaat

Die Autorin macht eine künstliche Dichotomie von säkularem Staat (ab sofort schreibe ich mal laizistisch, da ist eindeutiger, was damit gemeint ist), also: laizistischem Staat und (christlichem) Gottesstaat auf. Es gibt mehr auf der Welt, u.a. eben das durch das GG gestaltete Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften. Wegen Religionsunterricht, Theologischen Fakultäten und Frauen, die im im Habit oder Kopftuch unterrichten oder Kranke und Alte pflegen, bricht hier nicht gleich eine religiöse Revolution aus. Wozu eine falsche Reinheit des Staats von der Religion am Ende führt, kann man übrigens in der Türkei gerade gut beobachten.

3) Religionsunterricht

Am Ende ihres Artikels spricht sich die Autorin für weitgehende Liberalität in der Frage des Tragens religiöser Symbolik aus. Stattdessen möchte sie Andachten, Bibelstudium und Religionsunterricht ganz von staatlichen Schulen entfernt wissen.

“Überlasst Morgenandachten, Religionsunterricht und Bibelstudium doch den Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft und führt bundesweit einen verpflichtenden Ethikunterricht ein. In dem können die Kinder sich gemeinsam über religiöse und philosophische Weltanschauungen austauschen und eine wichtige Lektion in Respekt und Akzeptanz lernen. Das wäre nicht nur leichter durchzusetzen, es wäre auch endlich im Einklang mit unserem Anspruch auf Säkularisierung und Religionsfreiheit.”

Au contraire!

Mal ganz abgesehen davon, dass ich die staatliche Schule mit verpflichtender Andacht erst einmal sehen möchte. (An meiner alten Schule, die in kirchlicher Trägerschaft steht, gab es immer mal wieder Versuche, freiwillige Morgen- oder Pausenandachten zu etablieren. Zu meiner Zeit sind diese Vorhaben alle krachend daran gescheitert, dass außer einer Handvoll Schüler daran vor der Schule (also frühmorgens!) oder während der Pausen (gehts noch!) niemand teilnehmen wollte. Ich auch nicht.)

Und auch mal abgesehen davon, dass selbst im Religionsunterricht das “Bibelstudium” ganz und gar nicht im Zentrum steht. (Ich würde es ja bevorzugen, wüssten die Schülerinnen und Schüler am Ende tatsächlich etwas über Bibel, Bibelkritik, also hier, wie heißt das nur wieder, ach ja: historisch-kritische Bibelwissenschaft.) Mal abgesehen davon …

Der Religionsunterricht, wie miserabel er vor Ort auch sein sollte, ist von Art. 7 GG her möglich, erlaubt, vorgesehen – wie man das auch ausdrücken möchte. Darauf haben die Autorin auch andere Kommentatorinnen und Kommentatoren hingewiesen, so dass die Redaktion einen entsprechenden Hinweis ergänzt hat.

Ich weiß auch nicht, was der Religionsunterricht in dieser Aufzählung der Autorin zu suchen hat. Niemand wird zum Religionsunterricht von staatlicher Seite aus gezwungen. Im Religionsunterricht geht es nicht um Glaubensvermittlung oder Glaubenspraxis (ja, ich weiß, die Grenzen verschwimmen da), sondern um Glaubensreflexion und Religionskunde, die im übrigen auch die Kenntnis anderer Religionen einschließt.

Ich kritisiere die Praxis des Religionsunterrichts häufig, beherzt und aus guten Gründen, die hier alle zu weit führen. Wer allerdings meint, den Religionsunterricht durch einen verpflichtenden Ethikunterricht ersetzen zu können, der betreibt Augenwischerei.

Seit 8 Jahren arbeite ich mit FSJlern (und Bufdis), die zu 95 % keinen Religionsunterricht, sondern den Ethikunterricht besucht haben. Ich rede mit ihnen über Tod und Sterben und seit dem letzten Jahr auch über “Den Islam in Deutschland”. Die Jugendlichen sind nicht plemplem oder strunzdoof. Dass sie von Sterbe- und Trauerkultur und/oder vom Islam häufig gar nichts (gar nichts!) wissen, liegt an der bedauerlichen Qualität des Ethikunterrichts. Gelegentlich habe ich das Gefühl, der müsste über Schuljahre hinweg ausgefallen sein!

Die Hoffnung, die nicht nur die Autorin mit dem Ethikunterricht (oder “Lebensschule” oder “Philosophie”, man kann es nennen, wie man will) verbindet, nämlich: alle lernen gemeinsam und vor allem ganz, ganz viel Toleranz, verpufft, wenn man sich die Realität des Ethikunterrichts z.B. in Ostdeutschland mal anschaut. Hier besuchen nämlich, anders als in den alten Bundesländern, die meisten Schüler den Ethikunterricht. Der religiösen und weltanschaulichen Bildung dieser Schüler wird dadurch nicht aufgeholfen! Dem friedlichen Mit- und Nebeneinander von Menschen unterschiedlicher Religion (also auch von Menschen ohne religiösem Bekenntnis), wird dadurch ganz sicher nicht gedient.

Angesichts des Bildungsföderalismus in Deutschland, ist auch die Behauptung der Autorin, so etwas ließe sich doch leicht durchsetzen, irgendwie lustig und verweist (sorry ..) auf geringe Sachkenntnis.

3) Säkularisierung und Religionsfreiheit

Die Autorin spricht von unserem Anspruch auf Säkularisierung und Religionsfreiheit. Wo fängt man da an? Erstmal: Mir geht dieses Herangewanze an die vermeintliche Zielgruppe, das alle “Jugendportale” der großen Medienhäuser betreiben, auf den Keks. (Gut, vielleicht gehöre ich ja nicht mehr zur Zielgruppe.) Ich glaube mit diesem verneinnahmenden und einvernehmlichen Plural beschädigen sich diese Marken des Qualitätsjournalismus selbst.

Dann: Wenn man über Säkularisierung und Religionsfreiheit schreibt, dann sollte man davon auch was verstehen. Jedenfalls wenn man es für eine Medium der ZEIT macht. Sorry, aber so hoch ist mein Anspruch an dieses Medium dann doch. Säkularisierung ist ein Prozess, dem man kritisch oder aufgeschlossen gegenüber stehen kann, er hat seit der Europäischen Aufklärung stark zur Gestaltung unseres Gemeinwesens beigetragen und uns viele Rechte beschert, u.a. die allgemeine Religionsfreiheit.

Diese enthält allerdings mehr als nur die Freiheit von der Religion (oder von einer bestimmen Religionsgemeinschaft), für die anfangs vor allem gestritten wurde, sondern auch die Freiheit zur Religion. Der Mensch als religiöses Subjekt hat sehr wohl einen Platz in den staatlichen Schulen, weil sie sich (hoffentlich ..) an den ganzen Menschen richten. Deshalb hat auch die Religion in den staatlichen Schulen etwas zu suchen. Was genau, darüber lässt sich streiten, über das “ob” im Lande des Grundgesetzes weniger. Religion ist eben keine reine Privatsache, sie betrifft den ganzen Menschen, den privaten, wie den öffentlichen gleichermaßen.


* Dass es unter Rot-Rot-Grün jetzt auch mal eine Christin trifft und keine Muslima, mag man irgendwie gerecht finden, zeigt allerdings nur mehr die Unsinnigkeit des Neutralitätsgesetzes. Ich hoffe, dass sich die Landesregierung besinnt und diesen Schnitzer der alten Rot-Roten-Landesregierung ausmerzt. Allerdings schaut es auf Seiten der SPD danach im Moment nicht aus, wie gestern im Tagesspiegel zu lesen war. Verwirrungen einer erschöpften Regierungspartei, Schweigegebote helfen bestimmt nicht weiter.

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