[Reupload] Wie hältst Du es mit dem Sterben?

Von April 2013 bis Februar 2017 sind viele Artikel von mir auf theologiestudierende.de erschienen. Im Rahmen des Projektes habe ich angefangen, meine Ostdeutschland-Kolumne “Unter Heiden” zu schreiben, die ich inzwischen höchst unregelmäßig in der Eule fortführe. Doch anders als die “Unter Heiden”-Artikel habe ich den Großteil meiner theologiestudierende.de-Artikel nicht gleichzeitig (oder mit Verzögerung) hier auf dem Blog gepostet. Nachdem das Gruppenblog vor einigen Wochen vom Netz gegangen ist, sind diese Artikel nun nicht mehr einfach online zu erreichen.

Das ist nicht schlimm. Eine Menge der Artikel sind “Moment mals”, also in der Reihe der Montagskommentare des Projekts erschienen. Oder “Lesenwerts”, kleine Vorgänger der #LaTdH, mit denen wir im Rahmen der sommerlichen Themenmonate zu “Krieg und Frieden” und “Islamischer Theologie” Lesetipps von anderswo zusammengetragen haben. Um einige Artikel ist es aber, finde ich, schade. Vor allem, weil ich noch heute mit Verlinkungen gerne auf sie zurückkomme. Man muss sich ja nicht ständig wiederholen.

Ein paar dieser Artikel, darunter die längeren Essays, werde ich gelegentlich und absolut unregelmäßig, wenn es mir passend erscheint, hier auf meinem Blog erneut hochladen. Und zwar nahezu unverändert zur ursprünglich veröffentlichten Version. Was auch heißt, dass seit Abfassung mehrere Jahre des Lernens und Schreibens vergangen sind. Alle Texte sind unzureichend, aber so ist das halt.


John William Waterhouse – Sleep and his Half-Brother Death (public domain)

Wie hältst Du es mit dem Sterben?

vom 20. Juni 2015

Friedrich Wilhelm Graf, emeritierter Professor für Systematische Theologie und Ethik an der LMU München, ist ein streitbarer Zeitgenosse. Mit sichtbarem Genuss geht er immer wieder daran, die bunten Seifenblasen kirchlich-öffentlicher Meinungen platzen zu lassen. Dabei schlägt er auch schon mal unter die Gürtellinie, was von Männern in seinem Alter fast schon erwartet werden kann. Mit so einem ist vielleicht nicht immer gut Kirschen essen, aber doch zu scherzen.

Im MERKUR – Ausgabe vom Mai diesen Jahres [2015] – meldet sich Graf in der Manier eines öffentlichen Theologen unter dem Titel „Apodiktische Ethik mit Lügen – Die deutschen Kirchen und der ärztlich assistierte Suizid“ mit dem Anliegen zu Wort, die recht eingleisig verlaufende Debatte um das richtige Sterben in Politik und Kirchen zu beleben. Und nicht wenige seiner, aus der selbstgewählten Perspektive des bürgerlich Linksliberalen und protestantischen Theologen zugleich formulierten, Einsprüche und Richtigstellungen wurden in der bisherigen Debatte tatsächlich bisher vermisst. (Sein Aufsatz steht noch bis Ende Juli zum kostenlosen Download bereit.)

Da sind in aller Kürze:

Erstens, die Klarstellung, dass sowohl die Evangelische Kirche als auch die Römisch-Katholische Kirche und ihre angeschlossenen Sozialunternehmen (Diakonie, Caritas, etc.) keineswegs über der Debatte und ohne Blick auf das Eigene operieren, sondern ebenso wie alle anderen Beteiligten auch auf ihr Interesse achten, besonders wenn es um die Beeinflussung der Politik geht.

Zweitens, dass der Anspruch der römisch-katholischen Bischöfe und – für Graf als Streiter für das prostestantische Prinzip besonders paradox – auch der Nomenklatur der Evangelischen Kirche auf ein „Wächteramt“ in Staat und Gesellschaft seltsam übergriffiger Natur ist.

Drittens, dass die Kritik der Kirchen an überspannter Autonomie des Individuums, mit der sie scheinbar nach wie vor arge Probleme haben, keineswegs zu einer irgendwie „höheren“ Autonomie des religiösen Subjekts, zu einer neuverstandenen „Theonomie“ führt, sondern nur wieder zurück zur Heteronomie durch klerikale Strukturen.

Viertens, die sinnfällig und ausreichend vorsichtig vorgetragene Erinnerung daran, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ihren gewählten Repräsentanten und auch die Mehrheit der Kirchenmitglieder beider großen Konfessionen ihren Bischöfen und Theologischen Kammern in der Frage nach dem richtigen Sterben keineswegs folgen, sondern weitläufig „liberaler“ denken, fühlen und handeln.

Der Wille zum selbstbestimmten Sterben ist inzwischen tief in der Gesellschaft verankert und wird von dort auch nicht einfach wieder verschwinden. Sich in dieser Frage als kompromisslos allein der eigenen Verkündigung verpflichtet wahrzunehmen – wie es zahlreiche „Kirchenführer“ täten – zeuge nicht zuletzt von einer im Grunde demokratiefeindlichen Haltung.

In diesem Zusammenhang kommt Graf, fünftens, auch auf den erschreckenden Zynismus kirchlicher Verlautbarungen zu sprechen, die bei stetiger Ignoranz konkreten menschlichen Leids von der Erfüllung eines göttlichen Auftrags zum Aushalten künden. Das „Geschenk des Lebens“ sei dem Menschen eben unverfügbar, er solle sich in sein Schicksal fügen. Darin kommt eine ungute Tendenz der Verherrlichung des Leids ans Licht, die das irdische Leben primär als zu überwindende Prüfung versteht.

Das dazugehörige popkulturelle Bild ist der dahinsiechende Papst Johannes Paul II., dessen öffentlich zur Schau gestellte Hinfälligkeit nicht selten als Martyrium interpretiert wird. Über Graf hinausgehend sei einmal beklagt, wie deutlich sich die römisch-katholische Kirche in diesem Fall von ihrer so alten und hochstehenden Märtyrertheologie verabschiedet hat. Zum Martyrium mag man wohl berufen sein, es inkludiert aber nicht selbstgewähltes oder vermeidbares Leid und erst recht nicht seine öffentliche Zurschaustellung.

„Geschenk des Lebens“

Und so kommt Graf bei der Betrachtung der Rede vom „Geschenk des Lebens“ auch zur genau entgegengesetzten Überzeugung, dass man selbiges ebenso gut wieder in die Hände Gottes „zurücklegen“ könne. Einmal abgesehen von der etwas euphemistischen Metapher berührt Graf hier den eigentlich wunden Punkt der kirchlichen Debatte. Denn der Mensch sei eben nicht nur ein Geschöpf Gottes, sondern ein freies Geschöpf Gottes und somit in seiner imago dei auf die Erfüllung dieser seiner Freiheit verwiesen.

Konsequent zu Ende gedacht, bedeutet das nichts anderes, als dass der selbstgewählte Tod nur die letzte und konsequente Ausübung der von Gott gestifteten menschlichen Freiheit sei. Mit Michael Frieß, seinem ehemaligen Assistenten, kann Graf vom Suizid als der „letzten irdischen Glaubenstat eines Christen“ sprechen. „Wer sein Leben in Gottes Hand zurückgibt, bekundet auf diese Weise elementares Gottvertrauen.“

Übergriffige Institutionen

Man muss Graf darin nicht zustimmen, um seine Analyse der Debattenlage zu teilen. Seine Gedankenführung stellt dieser eine erz-protestantische Denke entgegen, die gerade in ihrer Liberalität einen ungeheuren Eros versprüht. Zugleich wird er sich damit wohl den Vorwurf der Modernisierung christlicher Überzeugungen einhandeln.

Diesen beantwortet Graf mit einem Blick auf andere theologische Traditionen:

„Sie [anglikanische Bischöfe und die reformierten Kirchen in den europäischen Nachbarländern] betonen ‚das protestantische Prinzip‘ der Unmittelbarkeit jedes, jeder Einzelnen zu Gott und lehnen jeden Naturrechtsabsolutismus ab. Das Sterben sei ein existentieller, privater Vorgang am Lebensende des Einzelnen, und deshalb hätten weder der Staat ein rechtliches noch die Kirchen ein ethisches Mandat, freien Bürgern vorschreiben zu wollen, wie sie denn sterben wollen – weshalb die reformierten Kirchen in der Schweiz den assistierten Suizid befürworteten. Hier wird auf hohem theologischen Reflexionsniveau die notorische Übergriffigkeit von Staat und Kirchen delegitimiert. Insofern ist es erneut nur eine Lüge, wenn katholische wie zahlreiche protestantische ‚Kirchenführer‘ der deutschen Öffentlichkeit zu suggerieren versuchen, es gebe so etwas wie ‚die christliche Stimme‘ in Europa oder gar ‚das christliche Menschenbild‘.“

Mit der hier eben angeklungenen Unterscheidung zwischen Privatem und Öffentlichem beendet Graf seinen Aufsatz, wenn er die berechtigte Frage stellt, was das eigene Sterben – als privater und existentieller Vorgang – eigentlich den Staat und die Kirchen anzugehen habe. „Sie sind nur übergriffige Institutionen, wenn sie mir einen Rechtszwang zum Leben und die Art meines Sterbens vorschreiben wollen.“

Tanz der Begriffe

An all dem kann ich mich ohne Probleme anschließen, habe aber eine letzte Anfrage an Graf. Seit über fünf Jahren arbeite ich auf FSJ-Seminaren als Referent für das Thema „Tod und Sterben“. Und auch wenn in den je drei Stunden, die ich mit einer Gruppe zu diesem weiten Themenfeld arbeite, häufig andere Fragen der gegenwärtigen Sterbe- und Trauerkultur im Zentrum stehen, kommen wir nicht selten auf die Frage des richtigen Sterbens zurück.

Da ich bei meinem weltanschaulich neutralen Arbeitgeber nur selten als theologisch Reflektierender und keinesfalls als Abgesandter einer Kirche auftrete, gleichwohl als Christ und Staatsbürger, bleibt an dieser Stelle nicht viel mehr zu tun und zu sagen, als eine kleine Einführung in die Debattenlage zu geben und besonders auf die Unterscheidung der oftmals schillernden Begrifflichkeiten wie z.B. „aktive“ und „passive“ Sterbehilfe zu pochen.

Dem geht auch Graf in seinem Aufsatz nach, wenn er unmissverständlich deutlich macht, dass es ihm um die Ermöglichung und rechtliche Ausformung – damit natürlich auch um eine Einhegung – des assistierten Suizids geht, keinesfalls um eine Erlaubnis der „Tötung auf Verlangen“. Diese gäbe weder unserer Rechtsordnung, noch – so will ich es einmal formulieren – der aufgeklärte Anstand her. In der Feinheit dieser Unterscheidung geht Graf davon aus, dass die Unterscheidung beider Akte transparent ist. Er nimmt seinen Ausgang bei der aufgeklärten Gesellschaft, auf die hin, mit der und von der er Zeit seines wissenschaftlichen Lebens gelebt hat.

Aus meiner „Lehrpraxis“ bei FSJ-Seminaren in Sachsen-Anhalt bei einem konkreten Träger, komme ich zu einer anderen Ausgangslage. Dort wo politische Bildung nur marginal vorhanden ist und eine irgendwie religiös grundierte lebensweltliche Orientierung gänzlich abhanden gekommen ist, kann die Unterscheidung zwischen assistiertem Suizid und „Tötung auf Verlangen“ nicht plausibel dargestellt werden.

Das ist für jeden Apologeten der Aufklärung, des Rechts auf Selbstbestimmung von Ärzten und Patienten (!) und Liebhaber unserer Rechtsordnung starker Tobak, weil es als drohende Auflösung des westlich-demokratischen Werterahmens – der ja irgendwie auch christlich geprägt ist – verstanden werden muss. Und umso schmerzlicher, weil sie wohl vor allem aus Unkenntnis denn aus bewusstem Willen heraus geschehen wird.

Die Humanität allein bleibt übrig

Die egalitäre Haltung vieler junger FSJ-ler, denen ich in den letzten Jahren begegnet bin, zeugt aber nicht nur von Ignoranz gegenüber staatlichen Ordnungsmodellen, traditionellen Wertemustern und erst recht kirchlicher Verkündigung, sondern auch von einer tiefsitzenden Humanität, dem sterbenwollenden Menschen seinen Wunsch nicht unerfüllt zu lassen.

Die Frage ist also gestellt, ob das Recht Dritter, an einer Selbsttötung in welcher Weise auch immer  – als Lieferant todbringender Medizin oder als Verabreichender – nicht Teil zu nehmen, gegenüber dem Recht auf Suizid nicht zurückzutreten habe.

Diese Abwägung ist als juristische Überlegung in den Grenzen unserer Rechtsordnung schwer genug und ich möchte sie berufeneren und qualifizierteren Zeitgenossen überlassen. An mich und an Graf stelle ich aber die Frage nach einer theologischen Beantwortung der Frage.

Wenn Graf schreibt:

Kein Patient darf seinen Arzt zwingen wollen, beim Weg in den Tod zu helfen. Jeder Arzt hat das Recht, aus welchen Gründen auch immer Suizidassistenz zu verweigern. Dann muss man aber auch fragen dürfen, warum Arztautonomie sein soll und Patientenautonomie im Sterbeprozess nicht. Die Kirchen haben es bis heute nicht für nötig befunden zu erklären, warum sie gerade im Prozess des Sterbens keine Patientenautonomie anerkennen. Oder lehnen sie Patientenautonomie überhaupt ab?“

Dann ist nicht nur mit ihm zu beklagen, dass die Kirchen scheinbar tatsächlich ein Problem nicht nur mit der hier aufgerufenen Patientenautonomie, sondern mit der Autonomie des Menschen generell haben, das ihrem eigentlichen (protestantischen) Selbstverständnis diametral widerspricht.

Dann ist auch die Frage gestellt, was im Zweifel auch theologisch Vorrang genießt: der Wille zu Sterben oder der Wille Dritter, daran nicht teilzunehmen. Und daran anknüpfend, ob nicht auch die Ermöglichung eines Suizids bis hin zur „Tötung auf Verlangen“ theologisch legitimiert werden kann.

Graf beantwortet diese Fragen nicht. Aber auf der Linie seiner Argumentation könnte man einmal den Gedanken wagen, dass nicht nur der Suizid die „letzte irdische Glaubenstat eines Christen“ und die Assistenz dabei unproblematisch sei, sondern dass auch eine „Tötung auf Verlangen“ aus Gründen der Humanitas möglich wäre.

Graf behauptet, gäbe es die ordentlich verfasste Möglichkeit des assistierten Suizids, verschwände der „Bedarf“ an „Tötungen auf Verlangen“ und er belegt das anhand empirischer Daten aus Ländern, die den assistierten Suizid gesetzlich verankert haben.

Der Schlusssatz seines Aufsatzes aber weist in eine andere, richtigere Richtung: „Dankbar darf man auch dafür sein, dass es hierzulande nicht wenige Ärzte gibt, die ihnen seit langem verbundenen Patienten einfühlsam bei den letzten Schritten aus dem Leben hinaus assistieren.“  Das schließt eine Assistenz ein, wenn der Patient das zu Verfügung gestellte Mittel nicht mehr selbsttätig einnehmen kann. Das schließt auch eine Assistenz ein, die sich der Patient vorzeitig von Anderen gewünscht hat.

Wie hältst Du es mit dem Sterben?

Für manches Nachdenken kann man schwerlich zu jung sein, was auch bedeutet, dass sich Mittzwanziger – gerade solche, die ihr kommendes Arbeitsleben der Verkündigung widmen wollen – Rechenschaft ablegen müssen. Die Frage „Wie will ich sterben?“ ist eine private und im wahrsten Sinne des Wortes existentielle Frage, die jeder für sich beantworten sollte.

Dann aber verbietet es sich auch, einfach in den Kirchenchor der Bischöfe und Theologischen Kammern einzustimmen. Dann bewegen wir uns eher auf dem zerbrechlichen Eis, das Udo Reiter und die Familie Schneider betreten. Das dünne Eis protestantischen Glaubens also.

Und unsere Schritte werden wacklig werden, aber auch glaubhafter. Dass Theologen heute von sich und ihren Überzeugungen, von ihrem Zweifel ob der Rechtfertigung ihres Denkens und Fühlens reden, anstatt kirchliche Überzeugungen zu reproduzieren, ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Zur Beantwortung dieser Frage hat Friedrich Wilhelm Graf mit seinem Aufsatz einen wichtigen Beitrag geleistet. Auf dieser „Höhe“ können wir gerne weiter diskutieren.

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