Stört unsere Kreise nicht! – Das Seelsorgegeheimnis ist tot

Der Überwachungsskandal tobt mäandert durch die Medienlandschaft, ganz ist er auch an Kirche und Theologie nicht vorbei gegangen. Max fasst die Lage auf theologiestudierende.de kurz zusammen und stellt die berechtigte Frage, ob unter den gegebenen Umständen das Seelsorgegeheimnis überhaupt noch gewahrt ist. Die Antwort darauf kann eigentlich nur “Nein” sein.

riesenrad

In den letzten Wochen sind nicht nur die Spionage-Tätigkeiten ausländischer Geheimdienste ans Licht gekommen, sondern auch die teilweise rechtswidrigen Ermittlungsmethoden des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundeskriminalamtes (BKA). Natürlich wurde viel über die globalen Zusammenhänge und Konsequenzen nachgedacht, und ja, es lohnt, sich die Geschichte der gegenseitigen Überwachung einmal genüsslich auf der Zunge zergehen zu lassen. Aber für den Normalbürger hat sich die Diskussion mit dem “Basta” der Bundesregierung tatsächlich erledigt. Unverständlich, denn die Mehrheit der Bürger legt doch Wert auf berufsgebundene Schweigepflichten und Geheimniswahrung, oder nicht? Das gilt für Mediziner und Rechtsanwälte und eben auch für Geistliche. Ihre Privilegien, mit denen sie ja nur zum Nutzen ihrer Klienten ausgestattet worden sind, sind durch die Vorgänge ebenso obsolet geworden.

Wenn deutsche Internetprovider abgefischt werden und deutsche Ermittlungsbehörden Mandatentelefonate von Rechtsanwälten über Jahre abhören, wenn medizinische Datensätze fröhlich zwischen Krankenhaus und Krankenkasse ausgetauscht werden, dann ist es naheliegend, dass auch das Seelsorgegeheimnis nicht mehr sicher ist.

Hier im Blog schrob ich ja schon über den Fall des jenenser Jugendpfarrers Lothar König. Im Rahmen der Ermittlungen brach die Sächsische Polizei das Seelsorgegeheimnis durch Mitnahme seines Rechners und Untersuchung seines Amtszimmers, während er im Urlaub war. In wie weit wurde hier auf sensible Daten Dritter Rücksicht genommen? Ist ein solcher Eingriff in das Seelsorgegeheimnis durch den erhobenen Tatvorwurf überhaupt gerechtfertigt? Antworten sind die sächsischen Behörden bis heute schuldig geblieben, auch wenn thüringische Politiker und Kirchenvertreter der EKM zumindest protestierten.

Muss sich eine Pfarrerin also damit abfinden, dass ihre Seelsorgegespräche belauscht werden? Was heißt das in Konsequenz für die Seelsorger im Strafvollzug, in der Bundeswehr, im Krankenhaus? Was bedeutet der Skandal für die Mediennutzung der Pastorinnen, ist das ein Rückschritt zur Kladde, fallen elektronische Medien als Wege der Seelsorge aus?

Hier wäre es nicht nur an der Bundesregierung und allen demokratischen Parteien gelegen, für Aufklärung zu sorgen, sondern auch an den Kirchenleitungen, die Politik stärker danach zu befragen, ob die staatlicherseits garantierten Rechte der Seelsorger nach wie vor Gültigkeit haben. Und auch durchgesetzt werden.

Denn es kann doch nun wirklich nicht angehen, dass Vertreter der Exekutive, die mit der Durchsetzung und Ausführung unserer Gesetze betraut sind, sich wie die Kanzlerin einfach auf den Standpunkt stellen, weil es das Gesetz (oder Grundrecht) ja nun einmal gäbe, bräuchte man sich über dessen Wahrung in Deutschland keine Sorgen machen. Ich bin doch nicht blöd.

Wenn Pastorinnen und Priester, Krankenhausseelsorger und Militärgeistliche als Seelsorger glaubwürdig bleiben wollen, dann darf das Seelsorgegeheimnis nicht fallen. Deshalb und aus Gründen der Wahrung der Menschenwürde, die das Recht auf informelle Selbstbestimmung mit einschließt, müssen die Kirchen hier Einspruch einlegen. Stört unsere Kreise nicht!

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